Hinweisgebersystem

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln und der Verhaltensgrundsätze, hat bei HAKRO oberste Priorität. Nur wenn wir uns gesetzeskonform und integer verhalten, schützen wir unser Unternehmen, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und unsere Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu erfahren und dieses zu unterbinden. Im Hinweisgebersystem von HAKRO werden eingehende Hinweise unabhängig und vertraulich bearbeitet.

Einen Hinweis richtig abgeben.
Es bedarf der Aufmerksamkeit und Bereitschaft Aller, bei konkreten Informationen auf Regelverstöße durch Mitarbeitende der HAKRO hinzuweisen. An das Hinweisgebersystem können diese vertraulich gemeldet werden – und zwar jederzeit. Darunter fallen beispielsweise Verstöße gegen den Code of Conduct, Korruption, Diebstahl, Diskriminierung, Datenmissbrauch oder Mobbing. Neben Beschäftigten können Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner oder sonstige Dritte Hinweise bei konkreten Informationen auf Regelverstöße abgeben. Es ist wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich formuliert ist. Hilfreich ist es, wenn Sie bei einer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen:

Wer? – Um wen geht es? Wer ist betroffen?
Was? – Was ist passiert? Schilderung des Sachverhalts.
Wann? – Wann war der Vorfall?
Wie? – Wie oft ist er passiert?
Wo? – Wo hat sich der Vorfall ereignet?

Garantierter Schutz für alle Beteiligten.
HAKRO bietet die Möglichkeit zur anonymen Meldung und Kommunikation. Darüber hinaus toleriert HAKRO keine Benachteiligungen von Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber und allen Personen, die zu Untersuchungen bei HAKRO beitragen. Eine Ermittlung wird erst nach sorgfältiger Prüfung des Hinweises und bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für einen Regelverstoß eingeleitet. Die Informationen werden im Rahmen eines fairen und vertraulichen Prozesses bearbeitet. Diskriminierungen, Einschüchterungen oder Anfeindungen, die wegen einer Meldung beim HAKRO Hinweisgebersystem erfolgen, werden dem gleichen Prozess entsprechend untersucht und geahndet. Für die betroffenen Personen gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt.

Kontaktieren Sie uns jederzeit.
Bitte kontaktieren Sie uns über folgende E-Mail-Adresse: hinweisgeber(at)planitas.de oder über das interne Meldeportal der HAKRO GmbH. Wir möchten Sie darauf hinweisen, vor Abgabe eines Hinweises unsere Datenschutzhinweise zu lesen.

Kontakt Vertrauensperson:
Guido Petermann
Oberbilker Allee 203
40227 Düsseldorf
Telefon: 0211 72139550
E-Mail-Adresse: hinweisgeber(at)planitas.de 

Haben Sie weitere Fragen?
Fragen oder Verbesserungsvorschläge zum Hinweisgebersystem können ebenfalls an HAKRO gerichtet werden. Wenn Sie im Rahmen einer Untersuchung interviewt wurden, haben Sie die Möglichkeit, der Vertrauensperson als unabhängiger Stelle Feedback zu geben.


Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

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